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   OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 3 L 2690/96   

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https://dejure.org/1996,11164
OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 3 L 2690/96 (https://dejure.org/1996,11164)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24.06.1996 - 3 L 2690/96 (https://dejure.org/1996,11164)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 24. Juni 1996 - 3 L 2690/96 (https://dejure.org/1996,11164)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    Ungenehmigte Waldumwandlung; Wiederaufforstung; Verpflichteter; Rechtsnachfolger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ungenehmigte Waldumwandlung; Wiederaufforstung; Verpflichteter; Rechtsnachfolger

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.03.1989 - 3 L 19/89
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 3 L 2690/96
    Sie teilt als eine dieser Verfügungsgewalt zugeordnete Verpflichtung deren Schicksal und trifft somit denjenigen, der gegenwärtig als Eigentümer für den ordnungsgemäßen Zustand des Grundstücks einzustehen hat (st. Rspr. d. Sen., vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 18.10.1994 - 3 L 3434/93; Senatsurt. v. 28.8.1989 - 3 L 7/89; Senatsbeschl. v. 6.3.1989 - 3 L 19/89 - und v. 28.2.1989 - 3 L 3/89).
  • OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 10 LA 45/18

    Bestimmtheit; Forstwirtschaft; forstwirtschaftliche Regeln; Genehmigung;

    Dem weiteren Vortrag der Klägerin, dass ihr Rechtsvorgänger die Umwandlung vorgenommen habe, kommt bereits deshalb keine besondere Bedeutung zu, weil die Verpflichtung zur Wiederaufforstung an die (übertragbare) Verfügungsgewalt über das Grundstück gebunden ist und als eine dieser zugeordnete Verpflichtung denjenigen trifft, der gegenwärtig als Eigentümer für den ordnungsgemäßen Zustand des Grundstücks einzustehen hat (Niedersächsisches OVG, Urteil vom 24.06.1996 - 3 L 2690/96 -, juris Rn. 19, und Beschluss vom 06.03.1989 - 3 L 19/89 -, AgrarR 1991, 353; vgl. auch Möller, a.a.O., Rn. 45.4.12.6).
  • VG Stade, 15.05.2006 - 1 A 979/05

    Rechtmäßigkeit einer Wiederaufforstungsanordnung aufgrund nicht genehmigter

    Dies entspricht ständiger Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (vgl. Urteile vom 24.06.1996 - 3 L 2690/96 -, Nds. VBl. 1996, 292 = NOR 1997, 152).
  • VG Köln, 03.07.2012 - 14 K 7343/09

    Erteilung einer Genehmigung zur Waldumwandlung in eine andere Nutzungsart

    OVG Lüneburg, Urteil vom 24.06.1996 - 3 L 2690/96 -, juris, Rn. 19.
  • VG Frankfurt/Oder, 17.10.2023 - 5 L 210/23
    Daher kommt es nicht darauf an, ob die Antragsteller selbst oder ihr Rechtsvorgänger die Waldumwandlung vorgenommen haben; die Antragsteller, die vor Erlass des angefochtenen Widerrufsbescheides Eigentum an dem Grundstück erwarben, sind als Grundstückseigentümer aus der unanfechtbaren Waldumwandlungsgenehmigung berechtigt und verpflichtet gewesen (vgl. auch zu einer Wiederaufforstungsanordnung OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Juni 1996 - 3 L 2690/96 -, Rn. 19, juris).
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